Remonstration: wann sie Sinn hat und wie du sie schreibst.
Eine Remonstration ist kein Beschwerdebrief. Sie ist ein sachlicher Antrag, die Bewertung zu überdenken, und sie funktioniert nur, wenn du konkrete Bewertungsfehler benennst. Hier steht, wie das geht.
Was eine Remonstration ist
Der Begriff kommt vom lateinischen remonstrare, wieder zeigen. Du zeigst dem Korrektor, wo seine Bewertung deiner Bearbeitung nicht gerecht wird. Rechtlich beruht das auf dem Anspruch auf eine fehlerfreie Prüfungsbewertung, den das Bundesverfassungsgericht aus der Berufsfreiheit abgeleitet hat. Der Korrektor muss deine Einwände zur Kenntnis nehmen und seine Bewertung überdenken. Er muss sie nicht ändern.
Erst die Frist, dann alles andere
Die Frist steht in der Prüfungsordnung oder im Hinweis des Lehrstuhls. Üblich sind ein bis zwei Wochen ab Rückgabe oder Einsichtnahme, es gibt aber Fakultäten mit fünf Werktagen und solche mit einem Monat. Maßgeblich ist der Eingang beim Lehrstuhl. Manche Lehrstühle verlangen die Teilnahme an der Klausurbesprechung als Voraussetzung. Das alles prüfst du am Tag der Rückgabe.
Was ein Bewertungsfehler ist
- Eine vertretbare Lösung wurde als falsch bewertet. Vertretbar heißt: mit Argumenten in Literatur oder Rechtsprechung belegbar.
- Ausführungen wurden übersehen. Du hast das Problem behandelt, in der Korrektur steht "nicht erkannt".
- Die Punktzahl passt nicht zur Begründung. Das Votum lobt, die Note sagt etwas anderes.
- Verstoß gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze, etwa Abzug für einen Aufbau, der nach der Musterlösung ebenfalls zulässig war.
Kein Bewertungsfehler ist eine andere Gewichtung. Ob ein ausgelassener Nebenpunkt zwei oder drei Punkte kostet, liegt im Beurteilungsspielraum des Korrektors. Dagegen kommst du mit einer Remonstration nicht an.
Aufbau, der funktioniert
- Kopf: Name, Matrikelnummer, Klausur, Datum, bisherige Note, Antrag ("beantrage die Neubewertung").
- Je Einwand ein Absatz: Stelle in der Klausur (Seite, Absatz), was du geschrieben hast, was die Korrektur dazu sagt, warum das ein Bewertungsfehler ist, mit Beleg.
- Folgerung: Welche Punktzahl du für angemessen hältst und warum, kurz.
- Ton: Sachlich, ohne Vorwürfe, ohne "ich habe so viel gelernt". Die Person, die entscheidet, ist die Person, die korrigiert hat.
Mustertext
Typische Fehler, die eine Remonstration entwerten
- Allgemeine Kritik an der Korrektur ("zu streng", "kaum Randbemerkungen") ohne konkrete Stellen.
- Persönliche Umstände als Argument. Sie sind kein Bewertungsfehler.
- Neue Argumente, die nicht in der Klausur stehen. Bewertet wird nur, was du geschrieben hast.
- Frist versäumt. Dann hilft nur noch Wiedereinsetzung, und die setzt voraus, dass du die Frist ohne Verschulden versäumt hast.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für eine Remonstration?
Das regelt die Prüfungsordnung oder der Lehrstuhl. Üblich sind ein bis zwei Wochen ab Rückgabe oder Einsicht, manche Universitäten gewähren länger, andere nur wenige Werktage. Die Frist ist meist eine Ausschlussfrist. Prüfe sie am Tag der Rückgabe, nicht später.
Kann eine Remonstration meine Note verschlechtern?
In der Regel nicht, weil das Verschlechterungsverbot für das Überdenkungsverfahren gilt. Prüfe trotzdem deine Prüfungsordnung. Ein Korrektor kann bei der erneuten Durchsicht andere Fehler bemerken, die Note darf dadurch aber üblicherweise nicht sinken.
Wie lang sollte eine Remonstration sein?
So kurz wie möglich. Zwei bis drei Seiten reichen fast immer. Je präziser du auf konkrete Bewertungsfehler zeigst, desto eher wird sie ernst genommen. Zehn Seiten allgemeine Kritik lesen Korrektoren nicht wohlwollend.
Was ist ein Bewertungsfehler und was nicht?
Ein Bewertungsfehler liegt vor, wenn eine vertretbare Lösung als falsch gewertet wurde, wenn Ausführungen übersehen wurden, wenn die Punkte nicht zur Begründung passen oder gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze verstoßen wurde. Kein Bewertungsfehler ist, dass du eine andere Gewichtung für richtig hältst. Der Korrektor hat einen Beurteilungsspielraum.
Lohnt sich eine Remonstration bei einem Punkt Unterschied?
Wenn dieser eine Punkt über Bestehen oder Prädikat entscheidet, ja. Sonst ehrlich abwägen: Der Aufwand ist real, die Erfolgsquote bei rein gewichtungsbezogenen Einwänden gering.
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